TERMS OF SERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungen im 

Bed & Breakfast am Dom/Schleswig (nachfolgend: Hotel)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden/Gast (nachfolgend: Kunde) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Die Begrifflichkeit des „Hotelaufnahmevertrages“ umfasst und ersetzt die Begrifflichkeiten „Beherbergungsvertrag“, „Gastaufnahmevertrag“, „Hotelvertrag“ und „Hotelzimmervertrag“.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner
    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. 
    2. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Antrages des Kunden durch das Hotel in Textform zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Website kommt der Vertrag durch ein Anklicken des dortigen Buttons „Buchen“ zustande.
    3. Abweichend von Ziff. 2.2 Satz 2 kommt der Vertrag bei einer gleichzeitigen Buchung von mehr als zwei Zimmern für den gleichen Zeitraum durch den gleichen Kunden über die hoteleigene Website erst durch die Annahme dieses Antrages des Kunden durch das Hotel in Textform zustande.
  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die nach Vereinbarung durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben nach Maßgabe von Ziff. 3.4. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
    4. Die Stadt Schleswig erhebt ab dem 01.04.2026 gemäß ihrer Satzung vom 15.12.2025 für Übernachtungen eine Übernachtungssteuer i.H.v. 5 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Die Übernachtungssteuer ist nach der Satzung der Stadt Schleswig vom 15.12.2025 vom Hotel einzuziehen und an die Stadt Schleswig abzuführen.
    5. Sofern das Hotel und der Kunde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart haben, hat die Zahlung binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss von dem Kunden eine angemessene Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
    7. In begründeten Fällen, zum Beispiel im Falle des Zahlungsrückstandes des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziff. 3.6 und/oder Ziff. 3.7 geleistet worden ist.
    9. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche des Hotels nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder verrechnen.
    10. 3.10.Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen auf elektronischem Weg übermittelt werden.
  1. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)
    1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht des Kunden gemäß Ziff. 4.2 oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
    2. Das Hotel gewährt dem Kunden einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von 48 Stunden vor dem Beginn des Anreisetages, sofern nicht die Buchungsoption einer „nicht stornierbaren Rate“ gewählt worden ist. Bei Buchung mit der Buchungsoption einer „nicht stornierbaren Rate“ besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Hotel und Kunden. Bei einem Rücktritt vom Vertrag über mindestens drei gleichzeitig für den gleichen Zeitraum durch die gleiche Person gebuchte Zimmer (Gruppenbuchung) werden Rücktrittsfristen zwischen Hotel und Kunden in Textform individuell vereinbart. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Tritt der Kunde wirksam und fristgemäß vom Vertrag zurück, löst dies Zahlungs- oder Schadens-ersatzansprüche des Hotels nicht aus. 
    3. Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden im Einzelfall nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der gebuchten Zimmer sowie ersparter Aufwendungen anzurechnen. Werden gebuchte Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der pauschalierte Anspruch des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    4. Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht barrierefrei oder Rollstuhlgeeignet ausgestaltet ist. Rücktrittsansprüche des Kunden, die aus diesem Umstand geltend gemacht werden, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
    5. Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Beherbergung von Kunden erst ab Beginn des 19. Lebensjahres des Kunden möglich ist. Rücktrittsansprüche des Kunden, die aus diesem Umstand geltend gemacht werden, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  1. Rücktritt des Hotels
    1. Sofern vereinbart worden ist, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde sich auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit erklärt.
    2. Wird eine gemäß Ziff. 3.6 und/oder Ziff. 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordent-lich zurückzutreten, insbesondere falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, seine Zahlungsunfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 umgesetzt wird.
    1. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte beim Rücktritt nach Ziff. 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschaliesieren.
  1. Zimmerbereitstellung,-Übergabe und-Rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere oder spätere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag hat der Kunde das Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % Prozent des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  1. Haftung des Hotels
    1. Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht barrierefrei oder Rollstuhlgeeignet ausgestaltet ist und Kunden erst mit Beginn des 19. Lebensjahres beherbergt werden.
    2. Nach Maßgabe von Ziff. 7.1 haftet das Hotel für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetz-lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder Wertgegenstände mit einem Wert von mehr als € 200,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als € 3.000,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    4. Soweit dem Kunden je nach Verfügbarkeit ein Stellplatz auf dem hoteleigenen Parkplatz für dessen Kfz oder Fahrräder/E-Bikes zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel-grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Fahrräder oder E-Bikes haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziff. 7.2 Sätze 1 bis 4. Ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung eines Stellplatzes für Kfz oder Fahrräder/E-Bikes besteht im Übrigen nicht.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
    2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Schleswig vereinbart. Das Hotel kann Ansprüche gegen den Kunden wahlweise aber auch an dessen Sitz gerichtlich geltend machen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
    3. Zwischen Hotel und Kunden wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
    4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat (http://ec.europa.eu/consumers/odr). Das Hotel nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen jedoch nicht geteilt.

Stand: März 2026. 

Ältere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.

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